Hellikon erinnert an die Hundetaxe und Leinenpflicht im Wald
In der Gemeinde Hellikon erhalten alle Hundehalter im April 2022 und Ersthundehalter nach erfolgter Erfassung die Rechnung zur Hundesteuer.
Die Hundetaxe 2022 wird sämtlichen Hundebesitzern im Monat April in Rechnung gestellt. Bei Neuanschaffungen oder Veränderungen im vergangenen Jahr 2021 wie Halterwechsel oder Tod des Hundes, sind die Einwohnerdienste vorgängig entsprechend zu informieren. Die Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Hund.
Seit 1. Januar 2016 ist die Datenbank Amicus in Betrieb. Die hinterlegten Daten werden automatisch übertragen. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung registrieren und den Hund anschliessend beim Tierarzt erfassen lassen. Alle Hundehalter werden angewiesen, die Amicus-Datenbank fortlaufend zu aktualisieren.
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht.