Wie die Gemeinde Kaiseraugst mitteilt, sind Inhaber einer Fischerkarte 2023 verpflichtet, ihre Fangstatistik bis 31. Januar 2024 dem Fischereiaufsehe abzugeben.
Das Rheinufer in Kaiseraugst.
Das Rheinufer in Kaiseraugst. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Es wird daran erinnert, dass alle bisherigen Inhaber einer Fischerkarte 2023, unabhängig von einer allfälligen Verlängerung, gesetzlich verpflichtet sind, ihre Fangstatistik bis spätestens 31. Januar 2024 dem Fischereiaufseher, Herrn Simon Burkard, abzugeben beziehungsweise per Post zuzustellen.

Am Samstag, 6. Januar 2024, zwischen 9 und 11 Uhr, werden im «Pumpihuus» (Vereinslokal der Rheingenossenschaft, unterhalb des Alterszentrum Rinau Park) vorhandene Fischerkarten verlängert.

Die Verlängerung erfolgt nur gegen Abgabe der ausgefüllten Fangstatistik. Am gleichen Tag können auch neue Karten bezogen werden.

Bezugsberechtigt sind ausschliesslich Einwohner von Kaiseraugst.

Fischer müssen SaNa-Ausweis vorweisen

Jeder Fischer, welcher eine Fischereiberechtigung erwerben will, muss seinen SaNa-Ausweis (Sachkundennachweis) vorweisen.

Jugendliche zwischen dem neunten und elften Altersjahr dürfen ohne Fischerkarte, jedoch nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit SaNa-Ausweis und gültiger Fischerkarte fischen.

Ab dem zwölften Altersjahr ist ein SaNa-Ausweis vorzuweisen. Für die neue Fischerkarte wird ein Passfoto benötigt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Kaiseraugst