In Obermumpf müssen Pflanzen zurückgeschnitten werden
Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, haben Grundeigentümer die Pflicht, strassennahe Bepflanzungen auf die vorgegebenen Masse zurückzustutzen.
Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstückgrenze zu erfolgen, über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2,50 Meter, über Fahrstrassen bis auf 4,50 Meter Höhe freigehalten werden.
Auch bodendeckende Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass die Einlaufschächte freigelegt sind.
Auch Hydranten müssen stets frei zugänglich sein
Ebenfalls sind Hydranten durch die Grundeigentümer frei zugänglich und sichtbar zu halten. Sträucher, Lebhäge und so weiter, die den Hydranten verdecken, sind zurückzuschneiden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer von Sicht behindernden Bäumen und Sträuchern haftbar gemacht werden können.
Die Grundeigentümer werden eingeladen, diese Bestimmungen zu beachten und den Rückschnitt zu veranlassen.