Möhlin legt den Gestaltungsplan «Mitteldorf» öffentlich auf
Wie die Gemeinde Möhlin mitteilt, kann man vom 20. Januar 2023 bis 20. Februar 2023 gegen den Gestaltungsplan «Mitteldorf» Einspruch erheben.
Gemäss dem Baugesetz führt die Gemeinde Möhlin zum Gestaltungsplan Möhlin Mitteldorf das Einwendungsverfahren (öffentliche Auflage) durch.
Nach der abgeschlossenen Planung wurden die Planungsentwürfe gemäss dem Baugesetz zum Mitwirkungsverfahren aufgelegt.
Ebenfalls fand auch die kantonale Vorprüfung statt.
Nach erhaltenem abschliessenden Vorprüfungsbericht liegen alle Planunterlagen mit dem Planungsbericht und dem Vorprüfungsbericht vom 20. Januar bis 20. Februar 2023 am Schalter der Abteilung Bau und Umwelt auf und können während der Bürozeiten eingesehen werden.
Die Unterlagen können auch online eingesehen werden
Sämtliche Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.
Organisationen sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben.
Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.