Möhlin legt die Teiländerung der Nutzungsplanung erneut auf
Wie die Gemeinde Möhlin berichtet, wird die Teiländerung Nutzungsplanung 2020 erneut vom 28. Oktober 2022 bis 26. November 2022 öffentlich aufgelegt.
Gestützt auf § 24 BauG führt die Gemeinde Möhlin zur Teiländerung Nutzungsplanung 2020 erneut das Einwendungsverfahren beziehungsweise eine öffentliche Auflage durch.
Nach der Behandlung in den Planungskommissionen wurden die Planungsentwürfe gemäss dem Baugesetz zum Mitwirkungsverfahren aufgelegt.
Gleichzeitig fand auch die kantonale Vorprüfung statt.
Nach erhaltenem abschliessenden Vorprüfungsbericht lagen bereits alle Planunterlagen mit dem Planungsbericht und dem Vorprüfungsbericht vom 19. August 2022 bis 17. September 2022 auf.
Alle Unregelmässigkeiten wurden behoben
Im Rahmen dieser ersten öffentlichen Auflage wurden im Mitwirkungsbericht Unregelmässigkeiten festgestellt.
Diese wurden behoben und der ergänzte Mitwirkungsbericht wird zusammen mit den übrigen Unterlagen erneut vom 28. Oktober 2022 bis 26. November 2022 am Schalter der Abteilung Bau und Umwelt aufgelegt.
Die Unterlagen können während den Bürozeiten eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auch auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.
Einwendungen können von jeder Person, welche ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.