Möhlin: Referendum «Testplanung»
Gegen den Beschluss der Einwohnergemeinde-Versammlung, «Testplanung», ist das Referendum ergriffen worden.

Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 3. September 2020, Traktandum 5, «Testplanung», das Referendum ergriffen worden ist. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftsbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zustande gekommen.
Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 11. September 2020 (Hinterlegung Referendumsbegehren) auf 6‘751. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 676. Total eingereicht worden sind 993 Unterschriften, wovon 969 gültig sind.
Der Gemeinderat hat die Referendumsabstimmung auf Sonntag, 29. November 2020 (Eidg. Abstimmungssonntag) festgelegt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss §§ 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.