Obermumpf bittet um Rücksicht bei anstehender Schneeräumung
Wie die Gemeinde Obermumpf berichtet, sollen Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen, welche den Winterdienst behindern, entfernt werden.
Die Gemeinde macht alle Fahrzeughalter darauf aufmerksam, dass auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen parkende Fahrzeuge die Schneeräumung und den Winterdienst behindern.
Diese verweist auf die Verkehrsregelungsverordnung: «Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.»
Für Schäden an Fahrzeugen, die infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, wird jegliche Haftung abgelehnt. Nach Möglichkeit wird der Umwelt zuliebe sparsam gesalzen.
Schnee von privaten Vorplätzen und Gehwegen darf nicht auf die öffentlichen Strassen geräumt werden. Die Gemeinde bittet höflich darum, diese Hinweise zu beachten, und dankt für das Verständnis.