Obermumpf macht Vermieter auf Drittmeldepflicht aufmerksam
Wie die Gemeinde Obermumpf berichtet, ruft sie die Vermieter auf, alle Mieterwechsel über die Webseite «Drittmeldung» zu melden.
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden.
Zudem müssen Vermieter in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufführen und auf Verlangen die Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung stellen.
Der Einwohnerdienst der Gemeinde Obermumpf bittet die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Webseite «Drittmeldung» mitzuteilen.