«Teiländerung Nutzungsplanung 2020» Möhlin wird öffentlich aufgelegt
Wie die Gemeinde Möhlin mitteilt, werden die Unterlagen nach abschliessendem Vorprüfungsbericht zur «Teiländerung Nutzungsplanung 2020» öffentlich aufgelegt.
Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung Möhlin wurde 2011/2012 genehmigt. Sie besteht aus der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie dem Bauzonen- und Kulturlandplan (BZP und KLP). Weil noch kein Handlungsbedarf für eine neue Gesamtrevision besteht, erfolgen die nötigen Anpassungen im Rahmen einer technischen Teiländerung.
Die Inhalte der «technischen» Teiländerung
Auslöser für die Teiländerung Nutzungsplanung ist die Bestimmung, dass bis 2021 die kommunalen Baubegriffe und Messweisen an die neuen kantonalen Definitionen anzupassen sind.
Diese «technischen» Änderungen werden nun in der BNO vollständig vorgenommen. Die technische Teiländerung hat den Vorteil, dass keine umfassende qualitative Neubeurteilung des Gemeindegebiets notwendig ist.
Ziel ist viel mehr, punktuell die übergeordnete Gesetzgebung umzusetzen und einzelne Justierungen vorzunehmen, die sich aus der täglichen Planungspraxis der Gemeinde ergeben. Ein- und Umzonungen sind im Rahmen der technischen Teiländerung deshalb nicht möglich, und die ortsbaulichen Grundsätze bleiben unverändert.
Das Mitwirkungsverfahren
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren erfolgte vom 16. November 2020 bis zum 15. Dezember 2020. Während der Dauer der Mitwirkungsauflage reichten vier politische Parteien und eine mitwirkende Privatperson rund 22 Mitwirkungspunkte ein. Die Ergebnisse sind dem Mitwirkungsbericht zu entnehmen.
Einwendungsverfahren Teiländerung Nutzungsplanung 2020
Die öffentliche Auflage wird vom 19. August bis zum 17. September 2022 erfolgen. Alle Personen, welche ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzen, werden innert der Auflagefrist schriftlich eine Einwendung beim Gemeinderat einreichen können.
Während der Auflagefrist wird am 27. August 2022 (Samstag) von 10 bis 15 Uhr eine Art Sprechstunde stattfinden, bei welcher Interessierte detailliertere Erläuterungen erhalten können. Dieser Tag der offenen Türe findet im Gemeindehaus im zweiten Obergeschoss im grossen Saal statt.
Anlässlich dieser Sprechstunde wird auch der genehmigte Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) aufliegen. Auch dazu können gezielt Fragen an die Mitarbeiter der Gemeinde Möhlin gerichtet werden. Der KGV Möhlin kann auf der Internetseite der Gemeinde konsultiert werden.
Aufhebung Sondernutzungspläne
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungsplanung wurden die gültigen Sondernutzungspläne bezüglich ihrer Zweckmässigkeit, Verhältnismässigkeit und der Vereinbarkeit mit der aktuellen Situation überprüft.
Die Prüfung ergab, dass zwei ältere (aus den Jahren 1960 beziehungsweise 1980) rechtskräftige Sondernutzungsplanungen aufgehoben werden sollen, der kommunale Überbauungsplan «Oberi Rütene und Wilderai» und der Überbauungsplan «Hinter der Mühle»
Parallel zur öffentlichen Auflage der Teiländerung Nutzungsplanung 2020 findet die öffentliche Auflage zur Aufhebung der Sondernutzungspläne statt. Bei dieser Auflage findet sowohl das Mitwirkungsverfahren wie auch das Einwendungsverfahren gleichzeitig statt. Bei der Aufhebung dieser Sondernutzungspläne handelt es sich um Anpassungen von untergeordneter Bedeutung.