Moutier Wahlfälschung: In sieben Fällen gibts Anklagen
In sieben Fällen erhebt die Staatsanwaltschaft des Berner Juras Anklage wegen Wahlfälschung in der Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit von Moutier.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bewohner von Moutier stimmten 2017 über die Kantonszugehörigkeit des Städtchen ab.
- Die Staatsanwaltschaft hat nun mehrere Person wegen Wahlfälschung angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft des Berner Juras erhebt in sieben Fällen Anklage wegen Wahlfälschung in der Abstimmung zur Kantonsangehörigkeit von Moutier. Das teilte die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am Montag mit. Die betroffenen Personen sollen sich an der Abstimmung beteiligt haben, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt gar nicht dort wohnten.
Ob es sich um Projurassier oder um Proberner handelt, geht aus dem Communiqué nicht hervor. Der Tatbestand der Wahlfälschung ist in Artikel 282 des Strafgesetzbuchs geregelt: Wer unbefugt an einem Urnengang teilnimmt, wird zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt.
Bei der Abstimmung vom 18. Juni 2017 gab es eine knappe Mehrheit für einen Wechsel zum Kanon Jura. 137 Stimmen gaben den Ausschlag. Das bernische Verwaltungsgericht erklärte den Urnengang später wegen teilweise gravierender Unregelmässigkeiten für ungültig.
Das Gericht begründete dies unter anderem mit dem starken Verdacht auf irreguläre Führung des Stimmregisters, fiktive Wohnsitznahme und Abstimmungstourismus. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde rechtskräftig, nachdem die Projurassier auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichteten.
Wiederholung der Abstimmung
Die Abstimmung soll 2021 wiederholt werden. Das Resultat soll diesmal über alle Zweifel erhaben sein, darin sind sich alle Parteien einig.
Der Kanton Bern nahm in den letzten Monaten das aktuelle Stimmregister der Gemeinde unter die Lupe. Er kam zum Schluss, dass mehrere Dutzend Einträge abgeklärt werden müssen. Das bedeute aber nicht, dass etwas nicht stimme, betonte der Kanton in einer Pressemitteilung von Anfang Juli.
Unabhängig davon führte die Staatsanwaltschaft seit letzten November insgesamt 16 Untersuchungen wegen Wahlfälschung bei der Abstimmung von 2017. Sechs Untersuchungen wurden mittlerweile eingestellt. In diesen Fällen konnten die Betroffenen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt des Urnengangs tatsächlich in Moutier wohnhaft waren.