Fischingen versendet die Rechnung für Bezug der Hundesteuer
Wie die Gemeinde Fischingen kommuniziert, wird Anfang April die Hundesteuerrechnung 2022 versendet. Hundehalter werden gebeten, allfällige Änderungen zu melden.
Die jährliche Rechnung für den Bezug der Hundesteuer wird Anfang April 2022 an die Hundehalter verschickt. Die Steuer beträgt unverändert für den ersten Hund 80 Franken und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 140 Franken. Registrierungs- und steuerpflichtig sind alle Hunde ab dem Alter von fünf Monaten.
Wird ein Hund im Laufe des Jahres angeschafft oder erreicht er in diesem das Alter von fünf Monaten, bemisst sich die Steuer nach Quartalen. Ein angebrochenes Quartal wird als volles gezählt.
Hundehalter sind gebeten, den Einwohnerdiensten allfällige Änderungen (Hunde- beziehungsweise Hundehalterwechsel, Adressänderungen, Ableben des Hundes) zu melden, damit vor dem Versand der Hundesteuerrechnungen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden können.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde erhältlich.