In Wängi steht Begehung zur Festlegung des Gewässerraums an
Wie die Gemeinde Wängi berichtet, werden Eigentümer und Mieter gebeten, der Firma Fröhlich Wasserbau AG Zutritt zu den Gewässerabschnitten zu gewähren.
Der Kanton Thurgau verpflichtet die Gemeinden, den Gewässerraum entlang von oberirdischen Gewässern grundeigentümerverbindlich festzulegen (gemäss § 34 des Gesetzes über den Wasserbau und die gravitativen Naturgefahren).
In einer ersten Phase hat der Kanton den behördenverbindlichen Raumbedarf für fliessende und stehende Gewässer erarbeitet.
Bis Ende 2026 wird der grundeigentümerverbindliche Gewässerraum definiert
In einer zweiten Phase legen die Gemeinden nun auf Basis des behördenverbindlichen Raumbedarfs den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum bis Ende 2026 fest.
Dies geschieht im Rahmen einer Sondernutzungsplanung über die Definition von sogenannten Gewässerraumlinien, die gemäss dem Leitfaden des Amts für Umwelt festzulegen sind.
In den nächsten Wochen wird zur Vermessung und Dokumentation der Gewässer eine Begehung vorgenommen.
Eigentümer sowie Mieter werden gebeten, der beauftragten Firma Fröhlich Wasserbau AG Zutritt zu den jeweiligen Gewässerabschnitten zu gewähren.