Besenbüren kritisiert Hundekotsünder
Wie die Gemeinde Besenbüren informiert, gibt es immer noch Bürger, die ihren Pflichten der Hundekotentsorgung nicht nachkommen und sich damit strafbar machen.
In letzter Zeit ist aufgefallen, dass vermehrt Hundekot auf Trottoirs, Feldwegen oder gar privaten Rasenflächen liegen gelassen wird.
Gemäss Paragraf fünf, Absatz eins, Buchstabe d des Hundegesetzes (HuG) sind Hundehalter verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen.
Der Gemeinderat ist befugt, bei Zuwiderhandlungen Massnahmen zu ergreifen. Der Gemeinderat dankt all jenen Hundehaltern, die ihrer Pflicht gewissenhaft nachkommen.