Bettwil: Fahrzeuge dürfen nicht den Winterdienst behindern
Wie die Gemeinde Bettwil berichtet, sollen Fahrzeuge während des Winters 2022 nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen parkiert werden.
Im Hinblick auf die Schneeräumungsarbeiten werden die Motorfahrzeughalter der Gemeinde Bettwil gebeten, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren.
Der Winterdienst wird beim Pfaden, Splitten und Salzen ansonsten erheblich behindert oder erschwert.
Es besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseitegeschobene Schneemassen beschädigt werden.
Es wird keine Haftung für Schäden an Autos übernommen
Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden an falsch parkierten Fahrzeugen ab.
Grundsätzlich gilt für das ganze Gemeindegebiet reduzierter Winterdienst, das heisst die Strassen werden nicht schwarzgeräumt.