Bettwil fordert zum Rückschnitt von Bäume und Sträucher auf
Wie die Gemeinde Bettwil mitteilt, werden die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen aufgerufen, Bepflanzungen zurückzuschneiden.
Die warme Jahreszeit bringt ein beachtliches Wachstum bei Bäumen und Sträuchern mit sich. Auf Strassen und Trottoirs kann dies zu Behinderungen führen. In Bettwil werden deshalb die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen gebeten, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, bis spätestens 20. August 2022 zurückzuschneiden.
Bezüglich Rückschnitt sind Vorschriften zu beachten. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf 60 Zentimeter ab Fahrbahnrand zu erfolgen. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Meter freigehalten werden. Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,50 Meter betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Gemeindestrassen müssen Sichtzonen von grundsätzlich 2,50 Meter auf 50 Meter eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen.