Buttwil erinnert ans Zurückschneiden von Pflanzen am Wegrand
Wie die Gemeinde Buttwil schreibt, sind Einwohner verpflichtet, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.
Die Sicherheit auf öffentlichen Strassen darf von anstossendem Grundeigentum aus weder durch Bauten, Einfriedigungen, Bäume, Sträucher oder sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Die Bäume und Sträucher sind laufend soweit zurückzuschneiden, dass sie mit dem Strassengebiet nicht in Berührung kommen.
Die Grundeigentümer werden ersucht zu überprüfen, ob die eigenen Pflanzungen und Bäume ihres Grundstückes gegenüber den Verkehrsstrassen die erforderlichen Mindestabstände aufweisen. Besondere Beachtung sind Sträuchern und Hecken im Bereich von Kreuzungen und Strasseneinmündungen, aber auch bei Garagen- und Vorplatzausfahrten zu schenken.
Grundeigentümer, deren Bäume, Sträucher und Einfriedigungen die nachfolgend aufgeführten Mindestabstände nicht einhalten, sind, aufgefordert, für die Schaffung des vorschriftsgemässen Zustandes besorgt zu sein. Die vorgeschriebenen Mindestabstände findet man auf der Webseite der Gemeinde.