Einwohner von Auw beschweren sich wegen Ruhestörung
Wie die Gemeinde Auw mitteilt, dürfen während der Mittagsruhe sowie an Sonn- und Feiertagen keine lärmigen Arbeiten ausgeführt werden.
Auf der Gemeindeverwaltung sind Rückfragen und Beanstandungen zur Einhaltung der Ruhezeiten eingegangen (unter anderem wegen Rasenmähen während der Mittagszeit und an Feiertagen).
In diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmungen des Polizeireglements der Gemeinde Auw hingewiesen.
Keine lauten Arbeiten nach 21 Uhr
In den Wohngebieten ist von 12 bis 13 und von 21 bis 6 Uhr, sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten verboten.
Zudem ist von 22 bis 6 Uhr jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.
Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe.
Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen. Widerhandlungen können mit einer Geldbusse bestraft werden.