Wie die Gemeinde Geltwil berichtet, sind alle Hunde ab Alter von drei Monaten meldepflichtig. Die Rechnungen zur Hundetaxe werden Ende April 2022 verschickt.
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Ein Kind mit einem Hund. (Symbolbild) - Pixabay
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Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, werden gebeten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden.

Es müssen Kopien vom Heimtierausweis, ausgestellt durch einen Tierarzt, oder der Hundeausweis, ausgestellt durch die Anis oder Amicus, oder der gelbe Impfpass und sofern nötig eine Haltebewilligung eingereicht werden.

Sofern die Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April 2022 die Rechnung für die Hundetaxe 2022 im Betrag von 120 Franken zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bittet die Gemeinde um Eintragung in der Amicus-Hundedatei und zusätzlich um entsprechende Meldung bis 20. April 2022 an die Gemeindekanzlei, entweder telefonisch oder per E-Mail. Die Gemeinde kann dann die entsprechende Mutation im Register vornehmen und es wird keine unnötige Rechnung verschickt.

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