In Geltwil ist die Hundetaxe 2023 fällig
Wie die Gemeinde Geltwil berichtet, wird den Hundehaltern die Rechnung für die Hundetaxe 2023 Ende April des laufenden Jahres zugestellt.
Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig.
Alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, werden gebeten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden.
Die zu einreichenden Dokumente können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Änderungen müssen gemeldet werden
Sofern die Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April 2023 die Rechnung für die Hundetaxe 2023 zum Betrag von 120 Franken zur Zahlung zugestellt.
Weitere Massnahmen sind nicht nötig.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, wird um Eintragung in der Amicus-Hundedatei und zusätzlich um entsprechende Meldung bis 21. April 2023 an die Gemeindekanzlei, telefonisch oder per E-Mail gebeten.
Die entsprechende Mutation im Register kann dann vorgenommen werden. und man erhält keine unnötige Rechnung.