Merenschwand reduziert die Kehricht- und Grüngutgebühren
Wie die Gemeinde Merenschwand angibt, ist das Vermögen der Abfallwirtschaft so weit angewachsen, dass keine kostendeckenden Gewichtsgebühren-Ansätze nötig sind.
Das Vermögen der Abfallwirtschaft wird per Ende Jahr 2023 auf rund 170‘000 Franken angewachsen sein.
Aufgrund dessen hat der Gemeinderat entschieden, in den nächsten Jahren nicht kostendeckende Gewichtsgebühren-Ansätze für Kehricht und Grüngut anzuwenden, bis sich das Vermögen auf unter 30‘000 Franken reduziert haben wird.
Sobald diese Limite unterschritten ist, werden wieder kostendeckende Gewichtsgebühren erhoben.
Der Ansatz für Kehricht wird ab 1. Januar 2024 von bisher 0,32 Franken auf 0,28 Franken pro Kilogramm und der Ansatz für Grüngut von 0,21 Franken auf 0,20 Franken pro Kilogramm reduziert.