Merenschwand verfügt über Parkverbot bei Buomatt
Wie die Gemeinde Merenschwand mitteilt, macht der Gemeinderat ein generelles Parkverbot von der Abzweigung Luzernstrasse Richtung Buomatt geltend.
Der Gemeinderat ordnet an, dass von der Abzweigung Luzernstrasse Richtung Buomatt bis zum östlichen Bauzonenrand ein generelles Parkverbot gelten soll.
Einsprachen gegen diese Anordnung sind innert 30 Tagen bei der verfügenden Behörde einzureichen.
Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Nach Rechtskraft dieser Anordnung wird der Werkdienst die Parkverbotstafel stellen.