Mühlau informiert über die Kehrichtentsorgung
Der Gemeinderat kann durch Strafbefehl Bussen bis 2'000 Franken für ohne Gebührenmarken in Abfallcontainer deponierte Abfallsäcke aussprechen.

Wie die Gemeinde Mühlau berichtet, wurde in den letzten Wochen wiederholt festgestellt, dass bei verschiedenen Überbauungen in Abfallcontainern Kehrichtsäcke ohne Marken eingeworfen wurden.
Durch die Kehrichtabfuhr nicht mitgenommen werden Säcke ohne die entsprechenden Gebührenmarken. Wenn solche Säcke festgestellt werden, werden sie aus dem Container entfernt und daneben, mit einem Aufkleber «Kehrichtmarke fehlt» versehen, deponiert.
Geltendes Abfallreglement
Die Abfälle sind in den offiziell zugelassenen Gebindeformen der Gemeinde bereitzustellen. Bei Gebäuden oder zusammen gehörenden Gebäudegruppen mit mehr als sechs Wohnungen können von der Gemeinde Abfallcontainer verlangt werden.
Die Abfälle sind in mit offiziellen Gebührenmarken der Gemeinde versehene Kehrichtsäcke abzupacken und in den Abfallcontainern zu deponieren (Paragraf 18).
Der Gemeinderat kann im Übrigen gemäss Abfallreglement durch Strafbefehl Bussen bis 2'000 Franken für ohne Gebührenmarken in Abfallcontainer deponierte Abfallsäcke aussprechen.