Oberrüti erinnert an Rückschnitt von Hecken und Sträuchern
Wie die Gemeinde Oberrüti meldet, werden alle Strassenanlieger ersucht, die Pflanzungen und Sträucher ihres Grundstückes zu überprüfen.
Besondere Beachtung ist Sträuchern und Hecken im Bereich von Kreuzungen und Strasseneinmündungen zu schenken.
Grundeigentümer, deren Bäume und Sträucher bei Einfriedungen die Mindestabstände nicht einhalten, sind aufgefordert, für die Schaffung des vorschriftsgemässen Zustandes sofort besorgt zu sein.
In den Sichtzonen muss ein stets sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein.
Einfriedungen müssen auch berücksichtigt werden
Weiter dürfen Einfriedungen nicht höher als 1,80 Meter ab niedrigem gelegenem Terrain sein.
Die Abstände gegenüber Gemeindestrassen haben bei Hecken oder einzelnen Bäumen mindestens 60 Zentimeter zu betragen.
Der Gemeinderat sieht sich allenfalls gezwungen, im Unterlassungsfall das Zurückschneiden durch das Bauamt auf Kosten der säumigen Anstösser zu veranlassen.