In Oberrüti werden Wohnungen für Flüchtlinge gesucht
Wie die Gemeinde Oberrüti informiert, müssen noch elf Personen aufgenommen werden, um das vom kantonalen Sozialdienst geforderte Soll zu erreichen.
Der kantonale Sozialdienst hat die Aufnahmepflicht per Stichdatum 1. November 2022 für die Gemeinde Oberrüti auf 20,1 Personen berechnet.
Zurzeit sind vier vorläufig aufgenommene Ausländer (F VA) und fünf Schutzbedürftige (S), also neun Personen, gemeldet.
Um das vom kantonalen Sozialdienst geforderte Soll zu erreichen, müssen also noch weitere elf Personen aufgenommen werden.
Die Flüchtlingszahlen steigen weiter, obwohl die Zahl der ankommenden Ukrainer stagniert.
Die Gemeinde bittet, leer stehende Wohnungen zu melden
In den vergangenen Tagen fanden erste Gespräche zwischen dem kantonalen Sozialdienst und der Gemeindekanzlei zur Wiederinbetriebnahme der unterirdischen Zivilschutzanlage statt.
Sofern die Gemeinden per 31. Januar 2023 die Aufnahmepflicht nicht erfüllen, fällt ab 1. Februar 2023 eine Ersatzvornahme von 90 Franken pro Person und Tag an.
Wer eine Wohnung oder eine leer stehende Liegenschaft besitzt oder davon Kenntnis hat, wird gebeten, sich bei der Gemeindekanzlei telefonisch oder per E-Mail zu melden.