Oberrüti weist auf Einhaltung der Ruhezeiten hin
Wie die Gemeinde Oberrüti informiert, müssen alle Bürger, mit Ausnahme von Notfällen, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten beachten und einhalten.
Gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde Oberrüti (Paragraf 10) ist in oder auf Wohngebieten einwirkend von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt.
Ergänzend ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster von 22 bis 6 Uhr jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.
Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe.
Die Bevölkerung wird gebeten, diese Regelungen zu beachten.