Rottenschwil

Rottenschwil erinnert an Regeln bei Benutzung der Mehrzweckanlage

Wie die Gemeinde Rottenschwil mitteilt, werden die Aussenanlagen bei der Schule rege genutzt. Die Nutzer werden gebeten, sich an die Bestimmungen zu halten.

Eine Brücke über die Reuss in Rottenschwil Richtung Unterlunkhofen AG.
Eine Brücke über die Reuss in Rottenschwil Richtung Unterlunkhofen AG. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Frühling ist eingekehrt und mit den wärmeren Temperaturen werden auch die Aussenanlagen beim Schulhaus rege benutzt.

Der Gemeinderat erinnert daran, dass für die Benützung der Aussenanlagen beim Schulhaus die Bestimmungen einzuhalten sind.

Die Anlagen dürfen ausserhalb der Schulzeit von Montag bis Freitag bis 22 Uhr benützt werden. An Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen von 10 bis 20 Uhr.

An sämtlichen Tagen der Woche ist eine Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr einzuhalten.

Anlagen werden kontrolliert

Die Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Die Benützer dürfen keinen übermässigen Lärm verursachen.

Auf dem gesamten Areal ist der Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Skaten ist nur auf dem unteren Hartplatz erlaubt. Die Benützung der Anlagen wird kontrolliert.

Der Gemeinderat ruft aber insbesondere auch die Eltern auf, die Kinder anzuweisen, die Benutzungszeiten und -regeln einzuhalten.

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