Verfallanzeigen für provisorische Steuern in Auw werden versendet
Im September 2021 werden die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 verschickt. Es wird angezeigt, was bereits bezahlt wurde oder was dem Konto gutgeschrieben wurde.
Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2021 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2021 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1 Prozent berechnet.
Offene Steuern werden im November gemahnt. Für die Mahnung wird eine Gebühr von 35 Franken erhoben. Besteht im Januar 2022 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Für die Umtriebe einer Betreibung wird eine Gebühr von 100 Franken erhoben.
Bei Problemen Kontakt mit der Finanzverwaltung aufnehmen
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen des aktuellen Jahres entsprechen, kann mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für die Überzahlungen ist im Jahr 2021 noch 0.1 Prozent.
Ist eine Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2021 nicht möglich, kann man sich an die Finanzverwaltung wenden. Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Für die Bezahlung der Steuern 2021 sollten nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine verwendet werden.