Waltenschwil genehmigt Kommunalen Gesamtplan Verkehr
Wie die Gemeinde Waltenschwil mitteilt, verfügt sie nun mit dem Kommunalen Gesamtplan Verkehr über ein umfassendes und behördenverbindliches Planwerk.
Nachdem der Gemeinderat im Februar 2023 den Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) beschlossen hatte, wurden im Sommer gestützt auf die zweite kantonale Prüfung noch vereinzelte formale Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen, welche aufgrund der zwischenzeitlich angepassten kantonalen Vorgaben nötig wurden.
Per 25. September 2023 erfolgte die abschliessende Genehmigung durch den Regierungsrat.
Mit dem KGV verfügt die Gemeinde Waltenschwil nun über ein umfassendes und behördenverbindliches Planwerk, welches die Behandlung von Verkehrsthemen in den kommenden rund 15 Jahre massgeblich prägen wird.
Er umfasst alle Verkehrsteilnehmenden, den motorisierten Verkehr inklusive der Parkierung, den öffentlichen Verkehr und auch den sogenannten Langsamverkehr mit Fuss- und Veloverkehr und ist somit ein zentrales Instrument zur Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.
Eine Massnahme wurde erfolgreich umgesetzt
Ein wesentlicher Teil des KGV ist unter anderem die Bestimmung von Schwachstellen im Verkehrsnetz und die Festlegung von möglichen Verbesserungsmassnahmen.
Eine dieser Massnahme wurde mit der Tempo-30-Zone im Gebiet Buneggli, Wogmatte und Grottenweg bereits erfolgreich umgesetzt.
Die Unterlagen des KGV sind auf der Webseite der Gemeinde Waltenschwil abrufbar.