Waltenschwil

Waltenschwil: Tempo-30-Zone in Buneggli, Wogmatte und Grottenweg

Wie die Gemeinde meldet, soll im Gebiet Buneggli, Wogmatte und Grottenweg eine Tempo-30-Zone eingeführt werden. Einsprachen sind bis 20. November 2023 möglich.

Tempo-30-Zone
Eine Tempo-30-Zone. (Symbolbild) - Keystone

Die Einführung von Tempo-30-Zonen hat in der Gemeinde Waltenschwil eine bewegte Vergangenheit hinter sich.

Im Jahre 2012 wurde ein Projekt erarbeitet, welches im ganzen Gemeindegebiet flächendeckend Tempo 30 vorsah.

Nachdem die damalige Gemeindeversammlung einen entsprechenden Kredit gutgeheissen hatte, wurde aus der Bevölkerung das Referendum ergriffen, welches anschliessend zur Ablehnung des Geschäfts führte.

Eine daraufhin eingesetzte Kommission erarbeitete ein neues Konzept, welches die Einführung von Tempo-30-Zonen auf vereinzelten und exponierten Strassenzügen vorsah.

Tempo-30-Zonen im Umland verändern das Waltenschwiler Bewusstsein

Gegen das im 2014 publizierte Gesuch gingen eine grosse Anzahl an Einsprachen ein, worauf der Gemeinderat damals beschloss, einen Marschhalt rund um dieses Thema einzulegen.

In der Zwischenzeit wurden in vielen umliegenden Gemeinden Tempo-30-Zonen insbesondere im Bereich von Schul- und Wohngebieten erfolgreich umgesetzt.

Die Akzeptanz in der breiten Bevölkerung sowie das Bewusstsein des positiven Nutzens haben sich gewandelt.

Auch die Gemeinde Waltenschwil blieb in den vergangenen Jahren nicht untätig und hat eine Gesamtbetrachtung über die verkehrlichen Themen im Gemeindegebiet gemacht.

Kanton stellt Genehmigung für «Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV)» aus

Der daraus entstandene «Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV)» wurde der interessierten Bevölkerung im Sommer 2022 vorgestellt und anschliessend einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterzogen.

Die Eingaben wurden geprüft und bei sachlicher Relevanz in der Weiterplanung berücksichtigt.

Im Februar 2023 verabschiedete der Gemeinderat das Planwerk zuhanden der kantonalen Schlussprüfung.

Die entsprechende Genehmigung durch den Kanton wurde der Gemeinde per Ende Oktober 2023 in Aussicht gestellt.

Verkehrsberuhigung für Buneggli, Wogmatte und Grottenweg geplant

Bezüglich der Thematik der Verkehrsberuhigung sieht der KGV prioritär vor, im Gebiet Buneggli, Wogmatte und Grottenweg eine Tempo-30-Zone einzuführen.

Mit den Schul- und Sportanlagen, zwei Kindertagesstätten, der Kirche und dem Myra, dem Alterszentrum Bünzpark sowie der Gemeindeverwaltung befinden sich sämtliche sensible öffentliche Nutzungen innerhalb dieses Perimeters.

Der Schulweg der Kinder führt folglich durch besagtes Gebiet.

Zudem bewegen sich der Fussgänger und der motorisierte Verkehr oft gleichzeitig auf schmalen und zum Teil unübersichtlichen Strassen.

Mehr Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmende durch Tempo 30

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass durch die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von heute 50 Kilometer pro Stunde auf künftig 30 Kilometer pro Stunde im Gebiet Buneggli, Wogmatte und Grottenweg einerseits die Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden erhöht und andererseits eine nachhaltige Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung einer situationsgerechten Geschwindigkeit erzielt werden kann.

Bis auf eine Stelle (Einmündung Fussweg Kirche/Myra in Kirchweg) wird auf bauliche Massnahmen verzichtet.

Die künftige Zone soll durch gut sichtbare Eingangsbereiche sowie mittels Markierungen umgesetzt werden.

Zonensignale zeigen Verkehrsordnung an

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden Verkehrsbeschränkungen verfügt.

Sie gelten für die Schulhausstrasse, den Gotthardweg, den Banneggweg, den Kirchweg, die Kindergartenstrasse, den Birkenweg, den Grottenweg, den Bünzweg, die Wogmatten, den Mattenweg, die Mühlestrasse und den Mühleweg.

Die Einführung von Tempo 30 wird durch das «Zonensignal Tempo 30» angezeigt, während in Gegenrichtung das «Ende Zonensignal Tempo 30» auf das Ende der Tempo-30-Zone hinweist.

Rechtsmittelbelehrung

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen ab Publikation im Amtsblatt vom 20. Oktober 2023 bis 20. November 2023 beim Gemeinderat Waltenschwil schriftlich zu erheben.

Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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