Gurmels führt Stichprobenkontrollen des Feuerbrands durch
Seit 2020 ist Feuerbrand keine Quarantänekrankheit mehr, aber ein geregelter Nicht-Quarantäne-Organismus (GNQO).
Überwachung, Meldung und Bekämpfung bleiben nur in den Gebieten obligatorisch, in welchen ein besonderes Interesse besteht, das Vorkommen von Feuerbrand gering zu halten (Obstanlagen, Baumschulen, seltene Obstsorten).
Das sind die sogenannten Gebiete mit geringer Prävalenz. Die Gemeinde Gurmels gehört dazu.
Kontrolle muss einmal pro Jahr vorgenommen werden
Damit der Status eines Gebietes mit geringer Prävalenz erhalten bleibt, muss jeder Besitzer von Wirtspflanzen (professionell oder privat) in solchen Gebieten mindestens einmal pro Jahr eine Kontrolle vornehmen und alle Verdachtsfälle beim Pflanzenschutzdienst in Grangeneuve melden.
Bei bestätigtem Befall muss der Besitzer die Bekämpfung auf eigene Kosten durchführen (Rückschnitt oder Rodung).
Die Verantwortung, dass ein Gebiet den Status behält, obliegt demzufolge den Besitzern von Wirtspflanzen.
Stichprobenkontrollen durch die Feuerbrandkontrolleure
Der kantonale Pflanzenschutzdienst kann die Bekämpfung per Verfügung anordnen oder das Gebiet mit geringer Prävalenz aufheben.
Obwohl die Verantwortung zur Gebietsüberwachung bei den Gemeinden liegt, behält der kantonale Pflanzenschutzdienst in Zonen mit geringer Prävalenz die traditionellen Stichprobenkontrollen bei.
In der Gemeinde Gurmels werden Stichprobenkontrollen durch die Feuerbrandkontrolleure Richard Hurni und Werner Riesen in den definierten Gebieten durchgeführt.