Beringen

Beringen SH/Neuhausen am Rheinfall SH: Elf «Gucklochlenker» verzeigt

Am Freitag führte die Polizei in Beringen SH und in Neuhausen am Rheinfall SH Kontrollen betreffend vereisten Fahrzeugscheiben. Es wurden elf Personen verzeigt.

Neuhausen a./Rhf. u. Beringen: Mit vereisten Scheiben unterwegs
Neuhausen a./Rhf. u. Beringen: Mit vereisten Scheiben unterwegs - Schaffhauser Polizei

In der Zeitspanne zwischen circa 6.15 Uhr und circa 8.30 Uhr am Freitagmorgen kontrollierte die Schaffhauser Polizei an mehreren Stellen in Neuhausen am Rheinfall und in Beringen Fahrzeuge im Verkehr.

Aufgrund von vereisten bzw. nur teilweisen freigekratzten Autoscheiben mussten elf Personen, neun Autos und zwei Lieferwagen, zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schafhausen verzeigt werden.

Das Fahrzeug muss von Eis und Schnee befreit sein

Die Schaffhauser Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Person, die mit eingeschränkter Sicht fährt, sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ein Fahrzeuglenker muss in alle Richtungen freie Sicht haben.

Vereiste Scheibe
Lenkende, die mit vereisten Scheiben unterwegs sind, gefährden andere Verkehrsteilnehmende. - Schaffhauser Polizei

Neben Front- und vorderen Seitenscheiben, müssen Scheinwerfer, Blinker und Rückspiegel sowie Fahrzeugdach und Motorhaube komplett von Eis und Schnee befreit sein.

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