Planungszone beim Camping Fanel in Gampelen ist unzulässig
Der Entscheid des AGR ist nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) angefochten werden, wie die DIJ am Freitag, 7. Juli 2023, mitteilte.
Der Gemeinderat von Gampelen wird den Entscheid des AGR nächsten Dienstag an seiner Sitzung besprechen und prüfen, wie Eric Dietrich, Gemeindepräsident von Gampelen, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte.
Die Gemeinde Gampelen habe im September 2022 beschlossen, Gebiete betreffend den Campingplatz Fanel für zwei Jahre mit einer Planungszone zu belegen.
Gemäss Communiqué des AGR begründetet die Gemeinde dies namentlich mit dem Ziel, den Campingplatz erhalten zu wollen.
Gebiet ist inzwischen ein Hotspot der Schweizer Biodiversität
Gegen diese Planungszone hatten Umweltverbände eine Kollektiveinsprache erhoben.
Der Campingplatz Fanel am Neuenburgersee ist seit Jahren umstritten, denn er befindet sich in einem Naturschutzgebiet.
Als er in den 1950er-Jahren erstellte wurde, war das Gebiet noch nicht so geschützt wie heute. Planungsrechtlich war der Campingplatz nicht gesichert.
Das betroffene Gebiet ist inzwischen ein Hotspot der Biodiversität der Schweiz.
Rückbau werde gemäss bis Ende 2025 gestaffelt erfolgen
Am Süd- und Ostufer des Neuenburgersees kommen rund ein Viertel aller schweizerischen Tierarten und ein Drittel aller Pflanzenarten vor.
Bereits im Jahr 2003 kam ein Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zum Schluss, dass der Campingplatz Fanel das Naturschutzgebiet beeinträchtige.
Vor fünf Jahren eigneten sich der Kanton, der Touring Club der Schweiz (TCS), als Betreiber des Campings, und Umweltverbände den Campingplatz noch bis Ende 2024 zu erhalten. Dann müsste er weg.
Der Rückbau werde gemäss dem Kanton bis Ende 2025 gestaffelt erfolgen. Der öffentlich zugängliche Badeplatz soll auch künftig der Bevölkerung zur Verfügung stehen.