Zwei Wahlvorschläge fürs Gemeindepräsidium Port eingegangen
Wie die Gemeinde Port mitteilt, sind für die Wahl des Gemeindepräsidiums zwei Wahlvorschläge, von der SVP und FDP.Die Liberalen jeweils ein, eingegangen.

Für die Urnenwahl im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) vom 19. November 2023 wurden innert der reglementarischen Frist zwei Wahlvorschläge eingereicht.
Der Vorschlag der Schweizerischen Volkspartei lautete Simon Loosli (SVP), 1972, und der Vorschlag der FDP.Die Liberalen ist Roland Knuchel (FDP), 1956.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Port wohnhaft sind.
Die Stimmberechtigten, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeverwaltung bis Freitag, 17. November 2023, 11.30, Uhr ein Duplikat verlangen.
Stimmabgabe erfolgt brieflich oder an der Urne
Die Stimmabgabe kann brieflich oder an der Urne erfolgen. Stellvertretung ist nicht gestattet.
Das Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus und ist am Sonntag, 19. November 2023, von 10 bis 11 Uhr geöffnet.
Das Zustellkuvert ist gleichzeitig ein zu frankierendes Rückantwortkuvert für die briefliche Stimmabgabe.
Das Antwortcouvert muss der Post so übergeben werden, dass dieses spätestens am Freitag, 17. November 2023, bei der Post abgeholt werden kann.
Rechtsmittelbelehrung
Die briefliche Stimmabgabe am Briefkasten der Gemeindeverwaltung ist bis Sonntag, 19. November 2023, 10 Uhr möglich.
Gegen Wahlangelegenheiten kann gestützt auf Artikel 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege und Artikel 83 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen innert zehn Tagen nach dem Wahltag beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne in Nidau Beschwerde geführt werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.