Bern: Besondere Verwaltung für reformierte Kirchgemeinde Oberbipp
Wie der Kanton Bern mitteilt, wird bis Ende Juni 2024 für die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Oberbipp eine besondere Verwaltung eingesetzt.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat für die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Oberbipp ab sofort eine besondere Verwaltung eingesetzt.
Der Kirchgemeinderat verfügt über zu wenig Mitglieder und ist seit dem 1. Juli 2023 nicht mehr handlungsfähig.
Als besonderer Verwalter bestimmt und mit den umfassenden Kompetenzen des Kirchgemeinderates ausgestattet wird deshalb Peter Blaser.
Er ist alt Regierungsstatthalter des Amtsbezirks Laupen und ehemaliger stellvertretender Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland.
Verwaltung wird bis Ende Juni 2024 eingesetzt
Sein Auftrag ist es, die Aufgaben des Kirchgemeinderates umfassend wahrzunehmen, neue Kirchgemeinderäte zu finden und die Wahl des Kirchgemeinderates einzuleiten.
Die besondere Verwaltung wird vorerst bis Ende Juni 2024 eingesetzt. Die Kosten gehen zulasten der Kirchgemeinde Oberbipp.