Fulenbach: Vogelgrippemassnahmen verlängert bis Oktober 2023

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Thal-Gäu,

Wie die Gemeinde Fulenbach mitteilt, hat das Bundesamt beschlossen, die im Mai 2023 erlassenen Massnahmen bis zum 15. Oktober 2023 fortzusetzen.

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Ein Kreuz in der Gemeinde Fulenbach. - Keystone

Ende Mai 2023 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) lokale Massnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Vogelgrippe erlassen.

Dies, weil die Vogelgrippe in Brutkolonien von Wildvögeln, insbesondere Lachmöwen, nachgewiesen wurde.

Die Geflügelhalter wurden über diese Neuerungen nur via Medienmitteilung informiert, da sich betroffene Brutkolonien ausserhalb des Kantons Solothurn befinden.

Zuletzt wurde Anfang Juli 2023 auch ein Lachmöwen-Brutplatz am Murtensee von der Vogelgrippe befallen.

Beobachtungspflicht für Halter von Hausgeflügel bleibt auch bestehen

Dies zeigt, dass das Virus weiterhin in der Schweiz zirkuliert, aber in mässiger Form. Mit dem Ende der Brutzeit können sporadische Fälle auch ausserhalb der Nistplätze auftreten.

Aus diesen Gründen hat das BLV entschieden, die im Mai 2023 erlassenen Massnahmen bis zum 15. Oktober 2023 zu verlängern.

Für die ganze Schweiz gilt weiterhin eine Beobachtungspflicht für Halter von Hausgeflügel. Dies, um Seucheneinträge möglichst schnell zu entdecken und eindämmen zu können.

Bei einem Seuchenverdacht muss ein Tierarzt konsultiert werden. Dieser beurteilt die Situation und entscheidet über eine Meldung an den Veterinärdienst.

Hygieneregeln im Umgang mit Geflügel einhalten

Seuchenverdächtig sind ausgeprägte Atemprobleme, ein Rückgang der Legeleistung, eine starke Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme oder eine erhöhte Todesrate.

In Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Tieren müssen Tierhaltende Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.

Der kantonale Veterinärdienst empfiehlt, im Umgang mit Geflügel generell die Hygieneregeln zu beachten, Kleider und Schuhe wechseln sowie Hände waschen nach Tierkontakt.

Eine erneute Pflicht, Geflügel strikt vor Wildvögeln zu trennen (aufstallen, Volierenhaltung, Netze über Ausläufen), besteht aktuell nach wie vor nicht.

Veranstaltungen mit Geflügel erlaubt

Auch Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit Geflügel dürfen im Kanton Solothurn aktuell stattfinden.

Nach wie vor gilt, dass alle Geflügelhaltenden, gewerbliche wie private, ihre Tierhaltung registrieren müssen.

Ab Mitte Sommer bewegen sich die Wildvögel aus ihren Nistgebieten. Dies kann das Seuchengeschehen erneut verändern.

Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam und wird, falls nötig, über allfällige weitere Massnahmen entscheiden.

Umzäunter Auslauf als wichtige Massnahme

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Hausgeflügel auch im nächsten Winter 2023/2024 schweizweit vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus geschützt werden muss.

Eine wichtige Massnahme ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern, etwa durch einen auch gegen oben hin wildvogelsicheren umzäunten Auslauf.

Der Veterinärdienst empfiehlt Geflügelhaltenden, die Gehege frühzeitig entsprechend auszurüsten.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe, der aktuellen Lage und den angeordneten Massnahmen können jederzeit auch auf der Webseite des Veterinärdienstes Solothurn und des BLV gefunden werden.

Registrierungspflicht für alle Geflügelhalter

Bei weiteren Fragen zum Thema Vogelgrippe steht der Bevölkerung der Veterinärdienst Solothurn per E-Mail oder telefonisch gerne zur Verfügung.

Die Gemeinde bittet die Geflügelhaltenden, sich beim Veterinärdienst zu registrieren, sollte dies nicht schon erfolgt sein.

Eine Registrierung dient der direkten Information und bringt keine Verpflichtungen mit sich.

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