In Härkingen sind die Pflanzen an Strassen zurückzuschneiden
Wie die Gemeinde Härkingen berichtet, sind die Einwohner aufgefordert, Pflanzen an Strassen und Wegen gemäss den gesetzlichen Vorschriften zurückzuschneiden.
Gestützt auf die kantonale Bauverordnung über den Strassenverkehr sowie das Baureglement der Einwohnergemeinde Härkingen werden die Grundeigentümer aufgefordert, alle Bäume, Sträucher und Hecken entlang der öffentlichen Strassen aufzuschneiden.
Die Höhe beträgt bei Strassen und Wegen 4,50 Meter. Über den Trottoirs und Fusswegen beträgt die Höhe 2,50 Meter. Zudem dürfen überhängende Äste Strassenbeleuchtungen und Verkehrstafeln nicht verdecken.
Bei Strassenkreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten sind die Sichtbermen dauernd frei zu halten. Die Sichtbedingungen müssen in der Regel im Höhenbereich zwischen 0,50 Meter und 3 Metern erfüllt sein. Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen, sind die Grundeigentümer voll haftbar.
Mehr Informationen zu den Abständen, die eingehalten werden müssen, sind auf der Gemeindewebseite zu finden.