Bahnhof Olten (SO): Messerstecher muss trotz Sohn Schweiz verlassen

Anna Mikulics
Anna Mikulics

Olten,

Das Obergericht bestätigte das Urteil aus dem Jahr 2018: Der kosovarische Täter wird zehn Jahre der Schweiz verwiesen, obwohl er einen Sohn im Lande hat.

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Am Bahnhof Olten geschah die Messerattacke vor rund fünf Jahren. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer Messerattacke wurde der kosovarische Täter aus dem Land verwiesen.
  • Dagegen legte er Berufung ein, unter anderem weil er einen Sohn in der Schweiz hat.
  • Doch das Obergericht bestätigte das zuvor getroffene Urteil.

Im Jahr 2018 griff der ursprünglich aus dem Kosovo stammende Täter einen Mann beim Bahnhof in Olten (SO) an. Dabei rammte er dem Opfer mehrmals ein Klappmesser in den Körper. Im Jahr 2021 wurde er wegen versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet.

Der Angeklagte wurde nicht nur zu acht Jahren Haft, sondern auch zu einem Landesverweis von zehn Jahren verurteilt. Gegen den Landesverweis legte der Täter Berufung ein, nun fand die Verhandlung beim Obergericht statt.

Sohn lebt in der Schweiz

Der Mann sei in der Schweiz geboren und aufgewachsen, seine ganze Familie lebe hier. Dazu gehören auch seine Frau und sein Sohn. Ausserdem leide er an Multipler Sklerose und befürchte, im Kosovo nicht angemessen behandelt zu werden.

Diese Argumente wurden von der Staatsanwaltschaft jedoch entkräftigt.

Obergericht bestätigte Urteil

Das Obergericht schätzt das öffentliche Interesse als grösser ein als das persönliche des Täters, in der Schweiz bleiben zu dürfen. Deshalb bestätigte es das Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen und wies den Landesverweis trotz Härtefall-Argumentation zurück.

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