Bahnhof Olten (SO): Messerstecher muss trotz Sohn Schweiz verlassen
Das Obergericht bestätigte das Urteil aus dem Jahr 2018: Der kosovarische Täter wird zehn Jahre der Schweiz verwiesen, obwohl er einen Sohn im Lande hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einer Messerattacke wurde der kosovarische Täter aus dem Land verwiesen.
- Dagegen legte er Berufung ein, unter anderem weil er einen Sohn in der Schweiz hat.
- Doch das Obergericht bestätigte das zuvor getroffene Urteil.
Im Jahr 2018 griff der ursprünglich aus dem Kosovo stammende Täter einen Mann beim Bahnhof in Olten (SO) an. Dabei rammte er dem Opfer mehrmals ein Klappmesser in den Körper. Im Jahr 2021 wurde er wegen versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet.
Der Angeklagte wurde nicht nur zu acht Jahren Haft, sondern auch zu einem Landesverweis von zehn Jahren verurteilt. Gegen den Landesverweis legte der Täter Berufung ein, nun fand die Verhandlung beim Obergericht statt.
Sohn lebt in der Schweiz
Der Mann sei in der Schweiz geboren und aufgewachsen, seine ganze Familie lebe hier. Dazu gehören auch seine Frau und sein Sohn. Ausserdem leide er an Multipler Sklerose und befürchte, im Kosovo nicht angemessen behandelt zu werden.
Diese Argumente wurden von der Staatsanwaltschaft jedoch entkräftigt.
Obergericht bestätigte Urteil
Das Obergericht schätzt das öffentliche Interesse als grösser ein als das persönliche des Täters, in der Schweiz bleiben zu dürfen. Deshalb bestätigte es das Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen und wies den Landesverweis trotz Härtefall-Argumentation zurück.