Neuer Gestaltungsplan Olten SüdWest beschlossen

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Olten,

Das Dossier zum Gestaltungsplan Olten SüdWest ist zur Genehmigung auf dem Weg zum Regierungsrat.

Olten SüdWest Quartier
Neue Pläne für Olten SüdWest wurden eingereicht. - Nau

Der neue Gestaltungsplan Olten SüdWest hat eine weitere Hürde genommen: Der Oltner Stadtrat hat sechs bei der öffentlichen Auflage eingegangene Einsprachen abgewiesen und die Teiländerung Zonenplan, den Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften und den Erschliessungsplan beschlossen; das Dossier geht nun zur Genehmigung an den Regierungsrat.

Als im Herbst 2015 die erste Bauetappe in Olten SüdWest, die sich auf den 2010 in Kraft getretenen Gestaltungsplan stützte, abgeschlossen war, tauchten vielerorts Fragen zum weiteren Vorgehen auf den übrigen 13 Baufeldern auf.

Das Stadtpräsidium suchte daraufhin vor dem Beginn einer neuen Bauphase Kontakt zur Grundeigentümerin für eine Standortbestimmung.

Die gemeinsame Erkenntnis: Die gesetzte Obergrenze der Gebäudehöhe führt im Zusammenspiel mit der hohen Bebauungsdichte zu einer grossvolumigen und uniformen Bebauung.

Dies setzt die Aussenräume unter Druck und macht sie eher zu «Resträumen» als zu wirklichen Orten des öffentlichen Lebens.

Im September 2016 gab die Eigentümerschaft grünes Licht, um eine kooperative Anpassung des Gestaltungsplans zu konkretisieren.

Mit einem im September 2017 von beiden Seiten anerkannten Masterplan wurde die Grundlage für die Ausarbeitung eines neuen Gestaltungsplans geschaffen, dessen Entwurf im November 2018 vom Stadtrat zur öffentlichen Mitwirkung und zur kantonalen Vorprüfung freigegeben wurde.

Gebäudehöhen und Verkehr

Bei der Mitwirkung standen vor allem die Gestaltungsqualität und das Thema Verkehr im Zentrum der Eingaben; gefordert wurde unter anderem die rechtzeitige Sicherstellung der Stadtteilverbindung Hammer.

Weitere Rückmeldungen betrafen den Energie-Standard, gemeinnützigen Wohnungsbau und Alterswohnungen.

Zur Energiefrage hielt der Stadtrat im Mitwirkungsbericht fest, dass nach umfassenden Verhandlungen mit der Eigentümerin Einigkeit und auch eine klare Linie der Stadt gegenüber weiteren Investoren bestehe.

Unter anderem müssten 80 % des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Für eine Auflage im Bereich gemeinnütziger Wohnungsbau bestehe hingegen keine rechtliche Grundlage.

In der Rückmeldung des Kantons wurde dargelegt, dass die Bestimmungen über die Zone für höhere Bauten überarbeitet werden müssten.

Zudem wurde festgehalten, dass zur Genehmigung des Teilzonenplans, des Erschliessungsplans und des Gestaltungsplans mit Sonderbauvorschriften durch den Regierungsrat eine verbindliche Regelung der Planung, Realisierung und Finanzierung der Stadteilverbindung Hammer vorliegen müsse.

Dies wurde in der Folge durch eine Anpassung der Sonderbauvorschriften und eine Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde Olten und der Grundeigentümerin umgesetzt.

Neben dem Vorgehen betreffend Personenunterführung Hammer regelt diese Vereinbarung unter anderem auch das Thema Gestaltungsbeirat als Begleitorgan zur Qualitätssicherung, den Mehrwertausgleich für die Umzonung und die Grundsätze betreffend Abtretung einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sowie der Plätze und Grünflächen an die Einwohnergemeinde.

Während der öffentlichen Auflage des Dossiers im vergangenen Frühling sind sechs Einsprachen eingegangen. Diese betrafen erneut die Themenbereich Verkehrserschliessung, geplante Gebäudehöhen und deren Lage, Grad der Verdichtung und Ausmasse der Grünflächen, Stadtteilverbindung Hammer und gemeinnütziger Wohnungsbau.

Der Stadtrat hat nun die Anträge in den Einsprachen in Einzelbeschlüssen abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Gegen diese Beschlüsse kann beim Regierungsrat schriftlich Beschwerde geführt werden.

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