Niedergösgen verschickt Rechnungen für die Hundesteuer
Wie die Gemeinde in Niedergösgen mitteilt, erhalten alle Hundehalter im April 2022 die jährliche Rechnung zur Begleichung der Hundesteuer.
Die Hundesteuer 2022 beträgt unverändert 120 Franken pro Hund. Die Hundesteuer wird im Laufe des Monats April durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.
Der Halter oder die Halterin ist bei der Hundedatenbank bei AMICUS für folgende Ereignisse zuständig: Halterwechsel (Abgabe beziehungsweise Übernahme eines Hundes), Ausfuhr des Hundes ins Ausland, Tod des Hundes.
Neue Hundehalter werden gebeten, sich zwecks Registration bei AMICUS bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Von der Hundesteuer befreit sind: Hunde, die am Stichtag (1. April 2022) noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee. Weitere Informationen sind auch unter Gemeindewebseite oder der Webseite AMICUS zu finden.