Starrkirch-Wil behandelt Begehren für eine rauchfreie Badi
Der Gemeinderat Starrkirch-Wil befasste sich mit dem Begehren einer Einwohnerin und spricht sich gegen ein vollständiges Rauchverbot im Schwimmbadareal aus.
Wie die Gemeinde Starrkirch-Wil mitteilt, hat eine Einwohnerin im September 2022 beim Gemeinderat ein Begehren eingereicht, welches auf dem gesamten Areal des Schwimmbades Starrkirch-Wil ein Rauchverbot fordert.
Vorgängig hatte sie gleiches Begehren an die Liegenschaftskommission gerichtet. Die Liegenschaftskommission hatte dieses Anliegen jedoch aus verschiedenen Gründen abgelehnt.
Der Gemeinderat hat sich mit diesen Angelegenheit befasst. So wurden unter anderem Vergleiche mit Regelungen in anderen Schwimmbädern der Region gemacht.
In keinem Schwimmbad gibt es ein vollumfängliches Rauchverbot
Nirgendwo besteht ein vollumfängliches Rauchverbot innerhalb des gesamten Schwimmbadareals. Im Schwimmbad Olten besteht beispielsweise eine Nichtraucherzone.
Diese betrifft den gesamten Beckenbereich sowie die Liegefläche rund um das Kleinkinderschwimmbecken.
Nach nochmaliger, reiflicher Diskussion des Anliegens hat sich die Liegenschaftskommission gegen ein grundsätzliches Rauchverbot im Schwimmbadareal ausgesprochen.
Der Gemeinderat stützt diese Beurteilung und erachtet die getroffene Lösung ebenfalls als zweck- und verhältnismässig im gegebenen Organisationsrahmen des Schwimmbades Starrkirch-Wil.
Das Rauchen im Beckenbereich ist verboten
Im Rahmen der Teilrevision des Benützungsreglements wurde beschlossen, auf ein vollständiges Rauchverbot innerhalb des gesamten Schwimmbadareals zu verzichten.
Hingegen wurde die bereits bestehende und angewandte Regelung, wonach das Rauchen im Beckenbereich verboten ist, in die Liste der Verbote aufgenommen.
Die engen Platzverhältnisse auf der Liegewiese lassen jedoch dort eine Unterteilung in Raucher- und Nichtraucherzone nicht als praktikabel erscheinen.