Wangen bei Olten

Wangen bei Olten bittet um Rückschnitt von Pflanzen

Nau.ch Lokal
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Olten,

Wie die Gemeinde Wangen bei Olten schreibt, sind die Bäume, Sträucher und Grünhecken bis 25. Februar 2024 für die Verkehrssicherheit zurückzuschneiden.

Der Sportplatz beim Schulhaus Kleinwangen in Wangen bei Olten.
Der Sportplatz beim Schulhaus Kleinwangen in Wangen bei Olten. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Infrastrukturkommission weiset darauf hin, dass es im Sinne von Paragraf 50, Absatz drei, Kantonale Bauverordnung (KBV), Paragraf 23 VO über den Strassenverkehr und gestützt auf Paragraf sechs des Bau- und Zonenreglements der Einwohnergemeinde Wangen bei Olten Pflicht von jedem Liegenschaftseigentümer oder -nutzer ist, seine Bäume, Sträucher und vor allem Hecken zurückzuschneiden.

Äste, welche über die Strasse oder über das Trottoir in das Lichtraumprofil hineinragen, sind auf Höhe von 4,5 Meter beziehungsweise 2,5 Meter bis auf die Eigentümergrenze auf- beziehungsweise zurückzuschneiden.

Hecken entlang von Fahrbahn, Trottoir und Fusswegen dürfen nicht höher als zwei Meter sein.

Im Weiteren wird daran erinnert, dass sämtliche Lichtsignale, Signalisationstafeln, Hydranten und Beleuchtungskandelaber gut sichtbar und zugänglich sein müssen.

Schnittmaterial nehmen Häckseldienst und Grünabfuhr mit

Ferner ist zu beachten, dass im Bereich von Kurven, Einmündungen und Zufahrten keine sichtbehindernden Einfriedungen, Bäume, Sträucher und andere Gegenstände gepflanzt oder aufgestellt werden dürfen, die die Verkehrsübersicht beziehungsweise Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Aufgrund der Brutzeit der Vögel wird empfohlen, das kräftige Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken zwischen September und März auszuführen.

Für das Schnittmaterial stehen der kommunale Häckseldienst und die Grüngutabfuhr zur Verfügung.

Bäume, Sträucher und Grünhecken bis 25. Februar 2024 zurückschneiden

Der Aufforderung zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken ist bis spätestens 25. Februar 2024 nachzukommen.

Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist ordnet die Bauverwaltung das Aufschneiden und Wegräumen auf Kosten der Grundeigentümer an.

Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Anordnung entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar. Die Einwohnergemeinde Wangen bei Olten lehnt jede Haftung ab.

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