Wangen bei Olten fordert Einwohner zum Baumschnitt auf
Wie die Gemeinde Wangen bei Olten mitteilt, werden Grundeigentümer aufgefordert, alle Bäume, Sträucher und Grünhecken bis 30. November 2023 zurückzuschneiden.

Gestützt auf Paragraf sechs des Bau- und Zonenreglements der Einwohnergemeinde Wangen bei Olten werden die Grundeigentümer aufgefordert, alle Bäume, Sträucher und Grünhecken, deren Äste auf öffentliches Areal hinausragen, aufzuschneiden.
Das Aufschneiden hat längs der Strasse auf eine Höhe von 4,50 Meter, längs des Trottoirs und Fussweges auf eine Höhe von 2,50 Meter zu erfolgen.
Zudem dürfen überhängende Äste Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassentafeln nicht verdecken.
Der Rückschnitt muss bis Ende November erfolgen
Ferner ist zu beachten, dass im Bereich von Kurven, Einmündungen und Zufahrten keine sichtbehindernden Einfriedigungen, Bäume, Sträucher und andere Gegenstände gepflanzt oder aufgestellt werden dürfen, die die Verkehrsübersicht beziehungsweise Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Für das Schnittmaterial stehen der kommunale Häckseldienst und die Grüngutabfuhr zur Verfügung .
Der Aufforderung zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken ist bis spätestens 30. November 2023 nachzukommen.
Für Schäden durch die Nichtbeachtung haftet der Grundeigentümer
Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist ordnet die Bauverwaltung das Aufschneiden und Wegräumen auf Kosten der Grundeigentümer an.
Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Anordnung entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.
Die Einwohnergemeinde Wangen bei Olten lehnt jede Haftung ab.