Der Gartenpavillon im Luppmenpark in Hittnau wird saniert
Wie die Gemeinde Hittnau schreibt, soll im Sommer 2023 die Sanierung des Gartenpavillons im Luppmenpark beginnen. Die Kosten belaufen sich auf 590‘000 Franken.
Der Pavillon Luppmenpark an der Oberdorfstrasse, Baujahr 1936, liegt in der Gesamtanlage Luppmenpark, welche zum Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung gehört.
Der Gartenpavillon ist ein regionales Schutzobjekt mit eingetragener Personaldienstbarkeit zugunsten des Kantons Zürich.
Aufgrund des Einsturzes einer Gebäudeecke und der Schräglage des gesamten Pavillons besteht Handlungszwang bezüglich Wiederherstellung, Konservierung und Restaurierung.
Alle baulichen Arbeiten sind aufgrund der überregionalen Bedeutung des Gebäudes in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege zu planen und auszuführen.
Künftige Nutzung im Zuge der Planung klären
Im Juli 2020 hatte der damalige Gemeinderat entschieden, die Planung zur Wiederherstellung und Erhaltung des Pavillons endlich anzugehen.
Dies einerseits aus Sicherheitsgründen, andererseits weil es sich um ein regionales Schutzobjekt handelt, das die Parkanlage aufwertet.
Deshalb soll im Rahmen der weiteren Planung auch geklärt werden, wie der Pavillon von der Bevölkerung in Zukunft genutzt werden kann.
Jubiläumsbeitrag der Zürcher Kantonalbank
Mit Blick auf diesen Sachverhalt war es 2020 naheliegend, den Betrag des Jubiläumsbeitrages der Zürcher Kantonalbank (ZKB) hierfür zu verwenden.
Der Betrag ist nicht zweckgebunden, soll jedoch nach Ansicht der ZKB für spezielle Projekte zugunsten der Bevölkerung verwendet werden.
Im Rahmen der gesamten Entwicklung um den Luppmenpark hat der heutige Gemeinderat jedoch entschieden, den Jubiläumsbeitrag anderweitig einzusetzen, und hat bei den Ortsparteien eine entsprechende Umfrage getätigt.
Diese wird aktuell ausgewertet.
Ingenieurtechnische Herausforderungen
Die «Senkelstellung» des Pavillons kann als ingenieurtechnische Herausforderung betrachtet werden.
Der Bauingenieur hat die Konzepterarbeitung und Kostenermittlung eng begleitet.
Ebenso wurde ein geologisches Gutachten erstellt, welches über die Tragfähigkeit der Bodenbeschaffung Auskunft gibt und verlässliche Angaben für die Ermittlung von Mikropfahlfundationen enthält.
Mikropfähle bis zu sechs Meter Tiefe werden gebohrt
In einer ersten Etappe werden die bestehende Fundation verstärkt, in den vier Gebäudeecken Mikropfähle bis zu sechs Meter Tiefe gebohrt und mittels Presshub das Gebäude in Horizontallage gebracht.
Diese Massnahmen haben einen Eingriff in die bestehende und geschützte Parkanlage zur Folge.
Entsprechend muss ein Teil der umliegenden Natursteinbeläge und Mauern sorgfältig zurückgebaut und für die Wiederverwendung deponiert werden.
Weiter müssen die Fundamente zur Verstärkung auch im Gebäudeinnern freigelegt werden, was einen Rückbau des Bodenaufbaus sowie einzelner Elemente des Innenausbaus bedeutet.
Die originalen Bauteile sollen erhalten werden
Nach der «Senkelstellung» wird das Gebäude in einer zweiten Etappe restauriert und Instand gesetzt.
Die originalen Bauteile wie Fenster, Türen, Rollläden und Vertäfelung werden soweit möglich erhalten und repariert.
Die Dacheindeckung muss aufgrund der starken Korrosion ersetzt werden.
Als letzter Schritt wird die Umgebung in Übereinstimmung mit dem Parkpflegewerk «Luppmenpark» örtlich wieder hergerichtet.
Verpflichtungskredit wird auf die Jahre 2023 und 2024 aufgeteilt
Gemäss Kostenvoranschlag des Architekturbüros KLP, Zürich, kommt die Sanierung auf 590‘000 Franken mit einer Kostengenauigkeit von plus/minus zehn Prozent zu stehen.
Der Verpflichtungskredit von 650‘000 Franken wird auf die Jahre 2023 und 2024 aufgeteilt.
Arbeiten sollen im Sommer 2023 beginnen
Das Budget 2023 weist in der Investitionsrechnung einen Betrag von 390‘000 Franken für die Instandsetzung auf.
Für das Budget 2024 wird der entsprechende Differenzbetrag von 240‘000 Franken vorgesehen.
Die Arbeiten werden im Sommer 2023 beginnen und sollten innert Jahresfrist abgeschlossen werden.
Abriss und Neubau nur unwesentlich günstiger
Der Gemeinderat liess auch die Variante eines Abrisses und Neuaufbaus des Pavillons berechnen.
Zum Erstaunen aller sind die veranschlagten Kosten mit einem Minderaufwand von 30'000 Franken nur unwesentlich geringer.
Der Gemeinderat ist sich der hohen Kosten für die Sanierung des Pavillons bewusst.
Diese sind auf die Fundation und denkmalpflegerischen Grundsätze der Restauration zurückzuführen.
Unterstützungsbeiträge vom Kanton sind eine Möglichkeit
Im Verlauf der Sanierung besteht gemäss Planungs- und Baugesetz die Möglichkeit, beim Kanton um Unterstützungsbeiträge anzufragen.
Die Restaurierungsmassnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen stuft der Gemeinderat im Sinne der Bauwerkserhaltung als lohnenswert ein.
Insgesamt ist die Sanierung als Beitrag zur Erhaltung des regionalen Baukulturerbes zu werten.