Hittnau regelt die periodische Schutzraumkontrolle neu

Gemeinde Hittnau
Gemeinde Hittnau

Pfäffikon,

Der Gemeinderat hat die periodische Schutzraumkontrolle neu geregelt. Zuständig ist seit 1. Januar 2021 die Firma Schulthess + Dolder AG.

Hittnau
Hittnau - Gemeinde Hittnau

Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) obliegt der Unterhalt der Schutzräume den Eigentümern. Die Kantonale Zivilschutzverordnung (KZV) legt fest, dass die Gemeinden für die Kontrolle des baulichen Zustandes und der technischen Betriebsbereitschaft der bestehenden Schutzräume zuständig sind.

Im Kanton Zürich werden Schutzräume deshalb mindestens alle 6 Jahre periodisch kontrolliert. Die periodischen Schutzraumkontrollen (PSK) wurden in den Gemeinden Pfäffikon, Fehraltorf, Hittnau und Russikon bis anhin durch die regionale Zivilschutzorganisation Pfäffikon-Fehraltorf-Hittnau-Russikon (ZSO PFHR) organisiert und durchgeführt.

Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes als Auslöser

Die verantwortlichen Schutzraumkontrolleure der jeweiligen Gemeinden unterstützten dabei die ZSO PFHR in fachtechnischen Belangen, waren zuständig für die Kontrolle der Prüfberichte sowie für die rechtsverbindlichen Verfügungen der Mängelbehebungen und die Durchführung allfällig erforderlicher Nachkontrollen.

Sie verfassten die Jahresberichte über die erfolgte PSK zuhanden des kantonalen Amtes für Militär und Zivilschutz (AMZ). Aufgrund des totalrevidierten Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG), welches per 1. Januar 2021 in Kraft trat, ergaben sich Reduktionen im Personalbestand der Zivilschutzorganisationen und entsprechende Verlagerungen der Prioritäten. Damit einhergehend fehlen nun Kapazitäten für die Durchführung der PSK ab 1. Januar 2021 durch die ZSO PFHR.

Jede Gemeinde selbst zuständig

Die ZSO PFHR hat sich aufgrund der veränderten Situation dazu entschieden, dass neu jede Gemeinde für sich die PSK jeweils einem separaten Schutzraumkontrolleur überträgt, welcher über die Kapazitäten verfügt, um die Kontrollen selbstständig zu organisieren und auszuführen. Idealerweise sollte das diejenige Person sein, welche in der jeweiligen Gemeinde auch als Kontrollorgan (KO) für die Prüfung von Baugesuchen und die Abnahmen von neuen Schutzräumen zuständig ist.

Die Gemeinde Hittnau hat deshalb die Firma Schulthess + Dolder AG, Wetzikon, beauftragt, die Dienstleistungen der SRK ab dem 1. Januar 2021 zu erbringen. Es ist dafür mit jährlich wiederkehrenden Kosten von ca. CHF 9'000.00 exkl. MwSt. zu rechnen.

Schulthess + Dolder AG bereits seit mehreren Jahren für den baulichen Zivilschutz tätig

Die Schulthess + Dolder AG führt bereits in verschiedenen Gemeinden die periodischen Schutzraumkontrollen durch und ist bereits seit mehreren Jahren als Kontrollorgan für den baulichen Zivilschutz in der Gemeinde Hittnau tätig.

Sie verfügt somit über das notwendige Know-how. Zudem können Synergien genutzt werden, da die Firma gleichzeitig das Kontrollorgan des baulichen Zivilschutzes der Gemeinde Hittnau ist, das jeweils bei Sanierungen von Schutzräumen eingeschaltet werden muss (z. B. für statische Abklärungen).

Kommentare

Weiterlesen

a
8 Interaktionen
Im Niger
a
3 Interaktionen
«Feindlicher Akt»

MEHR AUS OBERLAND

a
2 Interaktionen
Leere Urne beerdigt
Brand in Wernetshausen
Wernetshausen ZH
Wetzikon
Wetzikon
Wetzikon