Pfäffikon: Vereine profitieren von neuen Sporthallentarifen
Die Gemeinde Pfäffikon hat die Nutzungsbedingungen für Sporthallen angepasst, um die kostenfreie Nutzung für Dorfvereine während der Schulzeiten zu ermöglichen.

Wie die Gemeinde Pfäffikon berichtet, haben die Initianten der Einzelinitiative «kostenfreie Nutzung von Sporthallen und Objekten für Pfäffiker Vereine sowie zur Verfügbarmachung der Anlagen während der Schulferien» und die Gemeinde Pfäffikon einen Kompromiss erzielt.
Dieser beinhaltet eine Anpassung der Miettarife und Benützungsreglemente und führt dazu, dass die Initianten ihre Einzelinitiative aufgrund der Erfüllung ihrer Forderung zurückgezogen haben. Die wichtigsten Änderungen sind:
Anpassung der mietbaren Infrastruktur während der Schulferienzeiten
Nebst sämtlichen Turn- und Sporthallen sowie dem Lehrschwimmbecken Steinacker können die Dorfvereine (Dauerbeleger) ab dem Schuljahr 2025/26 zusätzlich die Singsäle während der Schulferien für maximal acht Wochen pro Jahr zu den üblichen Zeiten mieten. Es gilt der generelle Belegungsplan.
Damit dies möglich ist, sind zukünftig unterschiedliche Belegungen tagsüber und am Abend erforderlich. Mit Ausnahme der Kinderwoche der Kirche Neuhof in den Sommerferien wird die Infrastruktur in den Ferien für Kinderbetreuungs-Ferienangebote in Zukunft nur noch bis spätestens 18 Uhr vermietet.
Anpassung der Tarife
Neu soll die Benützung auch für die Dorfvereine mit Erwachsenen während der Schulzeit gratis sein. Während der Schulferien wird den Dorfvereinen ein Rabatt von 90 Prozent auf die, gemäss Teilkostenrechnung, effektiven Kosten gewährt.
Dazu wird eine zusätzliche Einzelbelegungs-Tarifstufe für die Dorfvereine (Tarif Reduziert-B) zur Nutzung der Schulliegenschaften während der Schulferien geschaffen. Ab dem Schuljahr 2024/25 steht die mietbare Infrastruktur der Schulanlagen den Dorfvereinen während der Schulzeiten rückwirkend kostenlos zur Verfügung.
Neu gilt dies auch für Erwachsene und nicht nur wie bisher für Junioren.
Anpassung der Reglemente
Um als Dorfverein von den Rabatten profitieren zu können, muss der Vereinssitz in der Gemeinde Pfäffikon ZH und es müssen mindestens 50 Prozent der Vereinsmitglieder in der Gemeinde wohnhaft sein.
Damit die Kompromisslösung (auch betrieblich) umgesetzt werden kann, ist eine erneute Anpassung der Reglemente erforderlich. Nachstehend die wichtigsten Neuerungen: Für die Feriennutzung ist mindestens sechs Monate vorher ein separates Gesuch zu stellen.
Während der Schulferienzeiten gilt ein reduzierter Reinigungsstandard seitens Technischer Dienst der Liegenschaftenverwaltung. Bei fortgesetzten Dauerbelegungen während der Schulferien hinterlassen die Dorfvereine die gemietete Infrastruktur in «besenreinem» Zustand.
Bei Einzelbelegungen ist die gemietete Infrastruktur in besenreinem Zustand zu hinterlassen. Nachreinigungen und Beschädigungen werden im Zuge der ordentlichen Reinigung notiert und gemäss Rapport nach Aufwand verrechnet. Auf ein Übergabe-Rapport wird zukünftig verzichtet.
Anpassung ab Februar 2025
Die Anpassungen gelten ab dem Beschluss des Gemeinderats vom 18. Februar 2025. Die neuen Tarife für Dauerbelegungen greifen rückwirkend ab Schuljahresbeginn 2024/25. Die Einzelbelegungen bleiben unverändert.