Frenkendorf reduziert Photovoltaikanlagen-Förderbeiträge
Wie die Gemeinde Frenkendorf mitteilt, werden die Förderbeiträge für Solaranlagen ab 1. August 2024 angepasst. Es werden neu maximal 1500 Franken ausgezahlt.
Die Energiestadt Frenkendorf fördert seit fast 30 Jahren erneuerbare Energieanlagen.
Das seit 2023 gültige Förderreglement ermöglicht der Gemeinde die jährliche Auszahlung von Beiträgen an neue Photovoltaikanlagen, Speichern zu Anlagen und den Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Heizanlagen.
Das bestehende Förderreglement limitiert die jährlichen Beiträge auf 65’000 Franken.
Dank des im Dezember 2022 gesprochenen Nachtragskredits über 100’000 Franken konnten trotz der hohen Nachfrage im vergangenen Jahr mehr als die budgetierten 65’000 Franken ausgezahlt werden.
Maximal-Beitrag ab 1. August reduziert
Die Nachfrage nach Förderbeiträgen, vor allem für Photovoltaikanlagen, ist aber weiterhin sehr hoch.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, den Maximal-Beitrag pro Anlage zu reduzieren.
Für Gesuche von Anlagen, die ab dem 1. August 2024 eintreffen, werden neu noch maximal 1500 Franken ausgezahlt.