Gemeinde Füllinsdorf erinnert an Entfernung des Hundekots
Wie die Gemeinde Füllinsdorf mitteilt, wird immer wieder festgestellt, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegen lassen.
Gemäss Paragraf fünf des Hundereglements vom 3. Dezember 2018 sind Hundehalter zur Beseitigung des Kots ihres Hundes auf öffentlichem oder fremdem privatem Areal verpflichtet.
Für die Entsorgung stehen an etlichen Standorten in der Gemeinde speziell dafür vorgesehene Behälter zur Verfügung.
Die Gemeinde möchte sich bei denjenigen Hundebesitzern bedanken, welche sich korrekt und verantwortungsvoll verhalten und die Hundekot-Beseitigungspflicht einhalten.