Füllinsdorf erinnert an Regeln für Feuerwerk und Knallkörper
Wie die Gemeinde Füllinsdorf informiert, ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht in der Zeit von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages gestattet.
In den vergangenen Jahren hat es sich eingebürgert, dass an Silvester Feuerwerk gezündet wird.
In diesem Zusammenhang macht die Gemeinde auf § 30 Absatz 1 und 2 des Polizeireglements vom 19. Juni 2023 aufmerksam, wonach das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern in der Silvesternacht am 31. Dezember jeweils in der Zeit von 20 bis 1 Uhr des Folgetages gestattet ist.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen oder ähnlichem ist verboten. Die Gemeinde bittet um Rücksicht auf Nachbarn und Tierwelt. Sie werden es danken.