Begehen von privaten Grundstücken und Wiesen nicht gestattet
Begehen von privaten Grundstücken ist nicht erlaubt

In den vergangenen Tagen erhielt die Verwaltung vermehrt Hinweise, dass Fussgänger landwirtschaftliche Wiesen begehen. Wir bitten Sie, sich an die öffentlichen Wege zu halten und öffentlich klassierte Strassen und Wege zu nutzen. Zudem bitten wir alle Hundehalter, dafür zu sorgen, dass Ihr Hund ohne Einwilligung des Berechtigten Spiel- und Sportplätze, fremde Gärten, Gemüse- und Beerenkulturen sowie Wiesen während des fortgeschrittenen Wachstums nicht betritt. Der Halter hat den Kot auf Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen, in Grünanlagen und aus den Wiesen zu beseitigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kündigung Asylwohnung und Umzug in Käsereiliegenschaft
Der Gemeinderat hat beschlossen das bestehende Mietverhältnis für die Asylwohnung an der Dorfstrasse 7 per 31. Juli 2019 zu kündigen. Die 6 Asylsuchenden Frauen aus Eritrea und Sri Lanka werden im Juli in die Wohnung an der Käsereistrasse 5 umziehen. Durch die Unterbringung der Asylsuchenden in der gemeindeeigenen Liegenschaft gestalten sich die Wohnkosten bedeutend geringer.