Schmerikon

Budget und Steuerplan 2024 der Gemeinde Schmerikon

Nau.ch Lokal
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Rapperswil-Jona,

Wie die Gemeinde Schmerikon meldet, wird die Erfolgsrechnung des Jahres 2024 mit einem Aufwandüberschuss von minus 372’100 Franken budgetiert.

Die Gemeindeverwaltung Schmerikon.
Die Gemeindeverwaltung Schmerikon. - Nau.ch / Simone Imhof

Damit würde eine Schlechterstellung gegenüber dem Rechnungsjahr 2023 von minus 388’558 Franken erzielt.

Dem erwarteten Gesamtaufwand von minus 25’568’700 Franken steht ein Gesamtertrag von 25’196’600 Franken gegenüber. Diesem Ergebnis liegt ein Steuerfuss von 113 Prozent zugrunde.

Budgetiert werden im Vergleich zur Rechnung des Vorjahres auf der Ertragsseite um drei Prozent höhere Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen.

Dies wird trotz einer Korrektur der kalten Progression erwartet.

Mehraufwendungen in Bildung und Sozialer Sicherheit

Nach zwei durchzogenen Rechnungsjahren im Liegenschaftenhandel wird in allen damit zusammenhängenden Positionen (Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern sowie Grundbuchgebühren) mit Mehreinnahmen gerechnet.

Erwartet wird zudem, dass sich die hohen Aufwendungen für die Pflegerestfinanzierung von 2023 nicht in diesem Umfang wiederholen.

Eine Schlechterstellung ergibt sich durch Mehraufwendungen vor allem in der Bildung und in der Sozialen Sicherheit.

Das Budget 2024 wurde genehmigt

Hier gilt auch zu relativieren, dass der Anstieg bei einer Gegenüberstellung des Budgets 2024 zum Budget 2023 in beiden Funktionen deutlich unter fünf Prozent liegt.

Es ist den Eigenheiten der Budgetierung der öffentlichen Haushalte geschuldet, dass in allen Konten konservativ budgetiert wird, im Wissen, dass konsolidiert das Gesamtergebnis besser ausfällt.

Insgesamt liegen dem Budget höhere Lohnkosten aufgrund einer generellen Lohnerhöhung um 1,6 Prozent zugrunde. Ebenfalls über alle Funktionen weiter ansteigend sind die Energiekosten.

Das Budget 2024 des allgemeinen Gemeindehaushaltes sowie der Steuerplan 2024 mit einem Steuerfuss von 113 Prozent, einem Grundsteueransatz von 0,8 Promille des Liegenschaftswertes und einer Feuerwehrersatzabgabe von zwölf Prozent werden genehmigt.

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